Der politische Prozess wurde im Prinzip mit der klaren Zustimmung der Stadtzürcher Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 27. September 2020 abgeschlossen. Allerdings wurden gegen die Abstimmung zwei Stimmrechtsbeschwerden erhoben, die im Juli 2022 letztinstanzlich vom Bundesgericht in Lausanne abgewiesen wurden. Die Vorinstanzen hatten beide Beschwerden bereits 2021 abgewiesen. Die Beschwerdeführer zogen aber diese Urteile weiter. Mit dem Urteil von Lausanne ist der politische Prozess endgültig abgeschlossen.
Der Kanton Zürich hat den Gestaltungsplan zur Areal-Entwicklung im August 2022 genehmigt. Nun kann er durch die Stadt Zürich in Kraft gesetzt werden. Dagegen kann innert einer gewissen Frist wieder Beschwerde erhoben werden. Bleiben Beschwerden aus bzw. werden diese abgewiesen, kann das Projekt in die Bauphase überführt werden mit Einreichen des Baugesuches. Gegen dessen Erteilung kann noch einmal - allerdings nur noch in eingeschränkter Form - rekuriert werden. Bleiben auch hier Beschwerden aus bzw. werden solche letztinstanzlich abgewiesen, kann mit dem Bau begonnen werden.
Das Projektteam rechnet derzeit im günstigen Fall mit einem Baubeginn ca. 2023/24, im schlechteren Fall mit einer Verzögerung um 2-4 Jahre.
Auch an diesem Projekt zeigt sich, dass ungeachtet demokratisch gefällter Entscheidungen - in Fall Ensemble sogar deren zwei und mit deutlichen Mehrheiten zugunsten des Projektes - es möglich ist, dass sich die Realisation von Bauprojekten in der Schweiz durch (mitunter auch aussichtslose) rechtliche Einsprachen in die Länge zieht. Das wird in der Planung durch die Projektpartner zwar bereits mitbedacht, ist aber natürlich für die Bevölkerung, die Sportfans und ganz generell die Menschen, die z.B. eine Wohnung mieten möchten oder einen Gewerberaum, sehr ärgerlich - zumal es sich oft um einige wenige Rekurenten und deren Partikularinteressen handelt.
Das Projektteam ist trotz dieser Umstände aber sicher, dass die Credit Suisse Arena, die Genossenschaftswohnungen und die Wohn- und Gewerbetürme mit den entsprechenden Freiflächen zugunsten der ganzen Quartierbevölkerung wie geplant und zügig realisiert werden können.
Der politische Prozess wurde im Prinzip mit der klaren Zustimmung der Stadtzürcher Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 27. September 2020 abgeschlossen. Allerdings wurden gegen die Abstimmung zwei Stimmrechtsbeschwerden erhoben, die im Juli 2022 letztinstanzlich vom Bundesgericht in Lausanne abgewiesen wurden. Die Vorinstanzen hatten beide Beschwerden bereits 2021 abgewiesen. Die Beschwerdeführer zogen aber diese Urteile weiter. Mit dem Urteil von Lausanne ist der politische Prozess endgültig abgeschlossen.
Der Kanton Zürich hat den Gestaltungsplan zur Areal-Entwicklung im August 2022 genehmigt. Nun kann er durch die Stadt Zürich in Kraft gesetzt werden. Dagegen kann innert einer gewissen Frist wieder Beschwerde erhoben werden. Bleiben Beschwerden aus bzw. werden diese abgewiesen, kann das Projekt in die Bauphase überführt werden mit Einreichen des Baugesuches. Gegen dessen Erteilung kann noch einmal - allerdings nur noch in eingeschränkter Form - rekuriert werden. Bleiben auch hier Beschwerden aus bzw. werden solche letztinstanzlich abgewiesen, kann mit dem Bau begonnen werden.
Das Projektteam rechnet derzeit im günstigen Fall mit einem Baubeginn ca. 2023/24, im schlechteren Fall mit einer Verzögerung um 2-4 Jahre.
Auch an diesem Projekt zeigt sich, dass ungeachtet demokratisch gefällter Entscheidungen - in Fall Ensemble sogar deren zwei und mit deutlichen Mehrheiten zugunsten des Projektes - es möglich ist, dass sich die Realisation von Bauprojekten in der Schweiz durch (mitunter auch aussichtslose) rechtliche Einsprachen in die Länge zieht. Das wird in der Planung durch die Projektpartner zwar bereits mitbedacht, ist aber natürlich für die Bevölkerung, die Sportfans und ganz generell die Menschen, die z.B. eine Wohnung mieten möchten oder einen Gewerberaum, sehr ärgerlich - zumal es sich oft um einige wenige Rekurenten und deren Partikularinteressen handelt.
Das Projektteam ist trotz dieser Umstände aber sicher, dass die Credit Suisse Arena, die Genossenschaftswohnungen und die Wohn- und Gewerbetürme mit den entsprechenden Freiflächen zugunsten der ganzen Quartierbevölkerung wie geplant und zügig realisiert werden können.