Aktueller Projektstand im Herbst 2025

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist Beschwerden gegen Gestaltungsplan vollumfänglich ab - Gegner rufen Bundesgericht an

Das Projekt hatte anfang Oktober 2025 die nächste wichtige Hürde genommen. Die Beschwerden gegen den Gestaltungsplan "Areal Hardturm-Stadion" wurden wie schon bei der Vorinstanz nun auch vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich vollumfänglich abgewiesen. Trotz des überaus klaren Verdikts und des Appells der zwei Fussballklubs, den Widerstand nun doch endlich aufzugeben, haben die Gegner das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen.

Mehrstufiger Genehmigungsprozess

Erstinstanzlich waren zwei Rekurse gegen den Gestaltungsplan bereits im August 2023 durch das Baurekursgericht vollumfänglich abgewiesen worden. Die Gegnerschaft hatte die Urteile Ende September 2023 an die zweite Instanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, weitergezogen. Die eine Beschwerde wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Das andere Verfahren fand am 2. Oktober 2025 - also nach zwei Jahren Prozessdauer - seinen Abschluss. Auch hier ist das Verdikt für die Gegner ernüchtern: Das Verwaltungsgericht urteilte in allen beklagten Punkten und vollumfänglich auf Abweisung der Beschwerde.

Sobald auch das Bundesgericht die Urteilsfindung der Vorinstanz geprüft hat, kann das Projekt in die Bauphase überführt werden mit Einreichen des Baugesuches. Gegen dessen Erteilung kann noch einmal - allerdings nur noch in eingeschränkter Form - rekuriert werden. Bleiben Beschwerden aus bzw. werden solche letztinstanzlich abgewiesen, kann mit dem Bau begonnen werden.

Das Projektteam rechnet derzeit im günstigen Fall mit einem Baubeginn ca. 2028, im schlechteren Fall mit einer Verzögerung um 2-4 Jahre.

Ärgerlich für Sportfans und die Bevölkerung

Ungeachtet demokratisch gefällter Entscheidungen ist es leider möglich, dass sich die Realisation von Bauprojekten in der Schweiz durch (mitunter auch aussichtslose) rechtliche Einsprachen in die Länge zieht. Das wird in der Planung durch die Projektpartner bereits mitbedacht, ist aber natürlich für die Bevölkerung, die Sportfans und ganz generell die Menschen, die z.B. eine Wohnung mieten möchten oder einen Gewerberaum, sehr ärgerlich - zumal es sich oft um einige wenige Rekurenten und deren Partikularinteressen handelt.