Zwei Rekurse gegen Gestaltungsplan eingereicht
Nicht ganz überraschend sind im Rahmen der ordentlichen Fristen anfangs November zwei Rekurse gegen den Gestaltungsplan eingereicht worden. Zu diesen nimmt das Projektteam nun Stellung, darauf haben die Gegenparteien nochmals die Möglichkeit, eine Replik einzureichen. Kommt es nicht zu einer privatrechtlichen Einigung, entscheidet erstinstanzlich das Baurekursgericht des Kantons Zürich.